Vereinsmitglieder
§ 1
Der Tourismusverein Oranienburg und Umland e.V. erhebt von seinen Mitgliedern
Beiträge ausschließlich nach dieser Beitragsordnung.
Die Beiträge werden als feste Jahrsbeiträge gemäß § 2 der Beitragsordnung
erhoben.
§ 2
Alle Mitglieder haben einen festen Jahrsbeitrag zu entrichten. Er ist zu Beginn des
Geschäftsjahres nach Rechnungslegung des Vereins fällig.
Gegen die zu Anfang des Geschäftjahres fällige Beitragszahlung kann ein Mitglied innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung der Beitragsrechnung Einspruch beim Vorstand erhaben, wenn sich die bei der Beitragsberechnung zugrunde gelegten Voraussetzungen zwischenzeitlich geändert haben.
Der Einspruch ist zu begründen.

