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Vereinsmitglieder

§ 1

Der Tourismusverein Oranienburg und Umland e.V. erhebt von seinen Mitgliedern

Beiträge ausschließlich nach dieser Beitragsordnung.

 

Die Beiträge werden als feste Jahrsbeiträge gemäß § 2 der Beitragsordnung

erhoben.

 

§ 2

Alle Mitglieder haben einen festen Jahrsbeitrag zu entrichten. Er ist zu Beginn des

Geschäftsjahres nach Rechnungslegung des Vereins fällig.

 

Der Jahresbeitrag wird wie folgt festgesetzt:

 

 

a) Einzelmitglieder

 

28,60€

b) Privatzimmervermieter, je Bett 11,25 mindestens

 

39,60€
c) Hotels und Pensionen 
  • bis 20 Betten

281,60€
  • bis 50 Betten

563,20€
  • über 50 Betten

843,70€

d) Pensionen ohne öffentliche Gaststätten

 

169,40€

e) Gaststätten

 

169,40€

f) Betriebe/Firmen unter 10 Mitarbeiter

pro Mitarbeiter mindestens

 

39,60€

g) Betriebe/Firmen über 10 bis 20 Mitarbeiter

 

281,60€

h) Betriebe/Firmen über 20 Mitarbeiter

 

563,20€

i) Vereine, Verbände,

öffentliche Körperschaften/Stiftungen

 

57,20€
j) Städte und Gemeinden je Einwohner0,29€

 

Gegen die zu Anfang des Geschäftjahres fällige Beitragszahlung kann ein Mitglied innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung der Beitragsrechnung Einspruch beim Vorstand erhaben, wenn sich die bei der Beitragsberechnung zugrunde gelegten Voraussetzungen zwischenzeitlich geändert haben.

 

Der Einspruch ist zu begründen.